Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Cleanfix Reinigungssysteme GmbH

Verkaufs- und Leistungsbedingungen, gültig ab dem 1. September 2023

1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil aller Verträge und sonstige Leistungen (einschliesslich Reparaturen und Servicearbeiten) zwischen Cleanfix Reinigungssysteme GmbH (Cleanfix) und deren Kunden. Die jeweils aktuellen AGB sind im Internet unter www.cleanfix.de veröffentlicht.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von Cleanfix ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind.
Einkaufsbedingungen unserer Kunden gelten grundsätzlich nicht, auch wenn Cleanfix ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Angebote, Offerten
Alle Angebote, technischen Angaben, Abbildungen in Katalogen, im Internet und dergleichen sind unverbindlich, solange Cleanfix nicht eine verbindliche Offerte abgegeben hat. Offerten behalten ihre Gültigkeit während 30 Tagen ab dem Erstellungsdatum. Die Offerte gilt als akzeptiert, sobald der Kunde sie unterzeichnet retourniert oder per EMail/Fax seine Zustimmung erklärt hat.
Cleanfix akzeptiert den Auftrag durch die Lieferung der bestellten Ware bzw. durch die Zustellung einer Auftragsbestätigung. Aufträge des Kunden sind nur unter Berücksichtigung der jeweils gültigen AGB von Cleanfix gültig.

3. Reparaturaufträge
Reparaturaufträge führt Cleanfix Reinigungssysteme GmbH nach den gebräuchlichen Richtlinien durch. Der Auftragsumfang wird nach dem Ermessen von Cleanfix bestimmt, soweit dies sinnvoll ist.
Kostenvoranschläge werden nur erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.
Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, wenn die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt wird.
Bei Nichtabholung oder Annahmeverweigerung von reparierten Geräten bzw. Geräten, welche einen offenen Kostenvoranschlag haben, ist Cleanfix nach entsprechender Ankündigung berechtigt, die Sache durch freihändigen Verkauf oder Ausbau der Reparaturteile und Verschrottung des Restes zu verwerten.
Bei der Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Kunden ist dieser für den sicheren Zugang und eine gefahrenlose Arbeitsumgebung verantwortlich. Der Kunde muss die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung stellen. Der Kunde haftet für alle Schäden an Personen und Sachen, sofern diese nicht durch Cleanfix oder seine Mitarbeiter verursacht wurden.

4. Preise
Es gelten die beim Auftragsabschluss gültigen und vereinbarten Preise. Sämtliche Preise werden, wenn nichts anderes vereinbart, in Euro exkl. MwSt. angegeben. Die Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungen gesetzeskonform dargestellt. Gesetzlich verordnete Gebühren, vorgezogene Entsorgungsgebühren etc. werden einzeln aufgeführt.
Rechnungen mit einem Wert von weniger als Euro 100.- sind nicht rabattberechtigt.
Cleanfix behält sich vor, ohne vorherige Information, Preisanpassungen oder temporäre Zuschläge vorzunehmen, wenn die Marktsituation dies erfordert.

5. Lieferung, Lieferfristen
Cleanfix liefert die Bestellungen in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen aus, sofern die Produkte intern verfügbar sind und nicht ausdrücklich eine andere Lieferzeit vereinbart wurde. Bei kundenspezifischen Bestellungen ist die Lieferzeit länger und wird dem Abnehmer vorgängig bekanntgegeben. Sämtliche Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Hindernisse wie höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Lieferengpässe bei Zulieferern usw. Cleanfix kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert wurden und innerhalb einer angemessenen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.
Cleanfix behält sich vor, Bestellmengen, welche nicht auf eine ganze Verpackungseinheit lauten, entsprechend abzuändern. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Besteller sinnvoll und zumutbar sind.
Transportrisiko gemäß Incoterms 2020 FCA.

6. Lieferkosten / Bearbeitungsgebühren
Sämtliche Lieferungen erfolgen gegen Verrechnung.
Versand nach Deutschland Paket-Versand Euro 14,95 und Paletten-Versand Euro 95,00. (zzgl. MwSt.). Gefahrgutzuschlag bei Lithium Ionen Akkus Euro 8.50. Versand ins Ausland, sowie Expresslieferungen im In- und Ausland, nur auf Anfrage und gegen Mehrkosten möglich.

7. Zahlungsbedingungen
Wo nichts anderes vereinbart ist, müssen Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Rechnungsdatum in Euro bezahlt werden. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist beträgt der Verzugszins 6%. Ab der 2. Mahnung werden Mahnspesen in der Höhe von Euro 30,00 verrechnet. Bei Neukunden oder Kunden, welche in der Vergangenheit die Zahlungsfristen nicht eingehalten haben, kann Cleanfix eine Vorauszahlung oder eine Anzahlung verlangen.
Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von Cleanfix anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

8. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferungen und Leistungen innert angemessener Frist (maximal 3 Tage) zu prüfen und Cleanfix eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als akzeptiert.
Cleanfix wird die gerügten Mängel so rasch als möglich beheben. Der Kunde muss Cleanfix dafür die Gelegenheit geben. Wegen Mängeln irgendwelcher Art an Lieferungen und Leistungen hat der Kunde keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem und dem nächsten Absatz ausdrücklich beschriebenen.

9. Gewährleistung, Haftung für Mängel
Cleanfix Reinigungssysteme GmbH garantiert, dass die gelieferten Produkte und Dienstleistungen frei von Mängeln sind.
Die Gewährleistungsfrist gegenüber Endkunden bei Geräten beträgt beim Gebrauch in Privathaushalten 24 Monate ab dem Auslieferungsdatum. Bei Geräten, welche gewerblich genutzt werden, 12 Monate. Produkten, welche im Mehrschichtbetrieb eingesetzt werden, stehen wir eine Gewährleistungsdauer von 6 Monaten zu. Die Gewährleistungspflicht wird nur zugestanden, wenn die Produkte richtig eingesetzt und gehandhabt, gepflegt und gereinigt werden. Von der Gewährleistungspflicht ausgenommen sind sämtliche Verbrauchs- und Verschleissartikel. Für erbrachte Reparaturen gilt ebenfalls eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf neu eingebaute Ersatzteile (exkl. Verschleissteile). Gewährleistungsansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungspflicht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde, sollte ein Mangel aufgetreten sein, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Lieferanten Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Bei Mängeln, welche innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und rechtzeitig gerügt werden, verpflichtet sich Cleanfix, die gelieferten Produkte entweder nachzubessern, zu reparieren oder die gelieferte Ware zu ersetzen bzw. die Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen.
Direktlieferungen von Cleanfix an den Handel sind von dieser Gewährleistungsregel ausgenommen. Bei über den Handel verkauften Cleanfix Geräten ist der Handel, zu seinen Lasten, gegenüber dem Endverbraucher für die Gewährleistung verantwortlich.

9a. Freiwillige Materialgarantie
Für TORO-CAS-Geräte, die durch den jeweiligen Garantiegeber als neu oder neuwertig verkauft werden, gewährt der Garantiegeber eine freiwillige Materialgarantie von 36 Monaten. Garantiegeber ist die jeweilige Cleanfix-Landesgesellschaft, über die das Gerät erstmals verkauft wurde.
Die Garantiefrist beginnt mit der erstmaligen Lieferung des Geräts aufgrund eines Verkaufs an einen externen Kunden oder Händler. Interne Bereitstellungen, Umlagerungen oder die Nutzung eines Geräts innerhalb von Cleanfix setzen die Garantiefrist nicht in Gang. Vorführgeräte sowie als gebraucht verkaufte Geräte sind von dieser freiwilligen Materialgarantie ausgeschlossen.
Die Garantie ist an das jeweilige Gerät gebunden. Ein Eigentümerwechsel innerhalb der Garantiefrist lässt den bestehenden Garantieanspruch und die verbleibende Garantiefrist unberührt; durch einen Eigentümerwechsel beginnt keine neue Garantiefrist.
Die Materialgarantie umfasst die mit dem Gerät ursprünglich ausgelieferten CAS-Akkupacks, die Motoren und die Elektronik des TORO CAS.
Ein Garantiefall liegt vor, wenn ein von der Garantie erfasstes Bauteil innerhalb der Garantiefrist aufgrund eines Material-, Herstellungs- oder konstruktionsbedingten Fehlers ausfällt. Cleanfix ist berechtigt, das betreffende Bauteil bzw. Gerät zur Prüfung des Garantieanspruchs anzufordern.
Im anerkannten Garantiefall stellt der Garantiegeber die für die Instandsetzung erforderlichen und von der Garantie erfassten Ersatzteile kostenfrei bereit. Die Materialgarantie umfasst keine Arbeits-, Diagnose-, Reise-, Verpackungs- oder Transportkosten einschließlich der Versandkosten für die Bereitstellung oder Rücksendung von Ersatzteilen oder Geräten. Weitergehende Leistungen können im Einzelfall freiwillig und ohne Begründung eines Anspruchs für zukünftige Fälle gewährt werden.
Bei den CAS-Akkupacks stellt eine durch bestimmungsgemäßen Gebrauch und Alterung entstehende Abnahme der verfügbaren Akkukapazität für sich allein keinen Garantiefall dar. Die Garantie erfasst einen Ausfall des Akkupacks aufgrund eines Material-, Herstellungs- oder konstruktionsbedingten Fehlers.
Voraussetzung für die Garantieleistung ist ein bestimmungsgemäßer Einsatz des Geräts entsprechend der Bedienungsanleitung. Nicht von der Garantie erfasst sind insbesondere Schäden infolge unsachgemäßer Verwendung, äußerer Einwirkung, Unfall, nicht freigegebener Veränderungen oder Reparaturen sowie gewöhnlicher Verschleiß an nicht ausdrücklich von der Materialgarantie erfassten Verschleißteilen.
Garantieansprüche sind unter Angabe der Seriennummer sowie eines geeigneten Nachweises über das ursprüngliche Lieferdatum gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen. Eine geografische Beschränkung hinsichtlich des späteren Einsatzortes des Geräts besteht nicht.
Gesetzliche und vertragliche Mängelrechte bleiben von dieser freiwilligen Garantie unberührt.

10. Ausschluss weiterer Haftungen des Lieferanten
Alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.

11. Rücklieferungen
Waren, welche von Cleanfix korrekt geliefert wurden, werden nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Bei einer Rücklieferung ist folgendes zu beachten:

  • Rücklieferungen müssen innerhalb von 1 Woche dem Verkaufsinnendienst Tel. (06184 93120) gemeldet werden.
  • Bei der Rücklieferung muss zwingend der Lieferschein oder eine Kopie davon beigelegt sein.
  • Die Rücklieferung muss innerhalb von maximal 2 Wochen nach der Auslieferung erfolgen.
  • Die Ware muss originalverpackt und in einwandfreiem, ungebrauchtem Zustand zurückgeliefert werden.
  • Für nicht ordnungsgemäss verpackte oder gebrauchte Ware wird keine Vergütung gewährt bzw. der Aufwand für die Richtigstellung verrechnet.
  • Mangelhafte Ware wird ohne Rückvergütung entsorgt.
  • Sonderteile werden nicht zurückgenommen.

Bei Rücklieferungen, welche kundenseitig verursacht wurden, wird ein Handlings Betrag von 20 % des Nettobetrages verrechnet.

12. Datenschutz
Bei der Bearbeitung von Personendaten verweist Cleanfix auf die auf der Website aufgeschaltete Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Zur Anwendung gelangt ausschliesslich das Deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.
Gerichtsstand ist für beide Parteien, D-Hanau / Geschäftsführer: Felix Rüesch/Oscar Puyal/Judith Thöny.

Langenselbold, 1. April 2026